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Wieviel Krankenhaus braucht das Herz?

Morgens Herzkatheter, abends wieder zu Hause. Wenn es medizinisch vertretbar ist, ist das heute möglich – politisch gewollt und wirtschaftlich zunehmend vorgegeben. Gleichzeitig muss eine Kardiologie für Herzinfarkt oder gefährliche Rhythmusstörungen rund um die Uhr Personal, Intensivmedizin und Herzkatheterlabore bereithalten. Genau an dieser Schnittstelle zeigt sich, was die Krankenhausreform für die Versorgung bedeutet.

Prof. Dr. med. Rolf Michael Klein erlebt diesen Umbau aus nächster Nähe. Seit 2006 ist er Chefarzt der Klinik für Kardiologie, Rhythmologie und konservative Intensivmedizin am Augusta-Krankenhaus Düsseldorf. Die Klinik verfügt über drei Herzkatheterlabore und führt jährlich rund 4.000 Herzkatheteruntersuchungen durch, darunter etwa 1.500 interventionelle Eingriffe. Hinzu kommen rund 600 Implantationen von Herzschrittmachern und Defibrillatoren sowie 600 elektrophysiologische Untersuchungen mit Ablationen, z. B. bei Vorhoffflimmern.

Seit Januar 2026 gilt die neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen auch für die kardiologischen Leistungsgruppen. Das Augusta hat die wichtigen Leistungsgruppen erhalten. Klein wirkt deshalb zunächst erstaunlich entspannt. „Wir haben gutes Personal eingearbeitet, wir haben gute Ärzte, die Prozesse stehen, wir sind gut aufgestellt.“ Auch wirtschaftlich laufe die Abteilung derzeit gut. Dass sich grundsätzlich etwas ändern muss, stellt der Kardiologe nicht infrage. „Wir sind im Gesundheitswesen einfach zu teuer und müssen gewisse Dinge jetzt einsparen.“ Medizinischer Fortschritt macht das in seinem Fach durchaus möglich. Herzkatheteruntersuchungen können bei geeigneten Patienten heute ambulant durchgeführt werden. Der Zugang erfolgt überwiegend über eine Arterie am Handgelenk statt wie früher über die Leiste.

 

Prof. Dr. med. Rolf Michael Klein, Chefarzt der Klinik für Kardiologie, Rhythmologie und konservative Intensivmedizin am Augusta-Krankenhaus Düsseldorf

Nicht für alle Fälle: die Fallpauschale

Hinzu kommen seit 2026 deutlich mehr sogenannte Hybrid-DRG. Dahinter steckt eine neue Form der Vergütung: Für bestimmte Eingriffe erhalten Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte eine einheitliche Fallpauschale, unabhängig davon, ob die Behandlung ambulant oder stationär erfolgt. Früher wurde ein Eingriff im Krankenhaus in der Regel höher vergütet, wenn der Patient dafür stationär aufgenommen wurde. Diesen finanziellen Anreiz will der Gesetzgeber beseitigen und damit mehr Behandlungen aus dem Krankenhausbett in den ambulanten Bereich verlagern. Für die Kardiologie betrifft das inzwischen unter anderem bestimmte Herzkatheteruntersuchungen und interventionelle Eingriffe, also Behandlungen mit Kathetern, Ballons oder Stents, die ohne offene Operation auskommen.

Alles, was ambulant behandelt werden kann, soll also möglichst kein Krankenhausbett mehr belegen. Für die Kliniken hat das allerdings eine Kehrseite: Muss ein Patient aus medizinischen oder sozialen Gründen doch über Nacht bleiben, steigt die Vergütung nicht automatisch. Das Krankenhaus trägt dann zusätzliche Kosten für Personal, Überwachung und Bett, denn die Fallpauschale bleibt dieselbe. Für Klein ist das grundsätzlich vertretbar. Nur lässt sich der Patient nicht immer passend zur Pauschale aussuchen. Wer allein lebt, mehrere Erkrankungen hat oder nach einer Schrittmacherimplantation nicht sicher versorgt wäre, sollte besser über Nacht bleiben. Erlöse steigen dadurch aber nicht. „Je länger der Patient bei uns bleibt, desto weniger sind die Kosten gedeckt“, sagt Klein. Seine Grenze ist eindeutig: „Das oberste Ziel ist immer eine gute Patientenversorgung. Davon darf man nicht abweichen.“

Als Beispiel nennt er Patienten mit Vorhoffflimmern, bei denen bei einer Ablation gezielt jene Herzmuskelzellen verödet oder elektrisch ausgeschalte werden, die den falschen Takt vorgeben. Diese möchte der Mediziner derzeit noch über Nacht überwachen. Rhythmus, Blutwerte, Medikamente und die Punktionsstellen werden kontrolliert, am nächsten Morgen geht es nach Hause. Auch Schrittmacherimplantationen sind für ihn nicht in jedem Fall Kandidaten für konsequente Tagesmedizin. „Im Zweifelsfall muss der Patient dann bleiben dürfen und das darf nicht zum Nachteil des Krankenhauses sein.“ Was Klein ebenfalls moniert: Krankenhäuser müssen gegenüber den Krankenkassen detailliert begründen, warum ein Patient stationär geblieben ist. Der Medizinische Dienst kann Fälle prüfen und Vergütungen kürzen, alles ohne dass das Krankenhaus dazu befragt wird. Was als Kontrolle von Wirtschaftlichkeit gedacht ist, produziert aus Sicht des Chefarztes erheblichen Dokumentationsaufwand, den seine Station nicht immer leisten kann und dann das Nachsehen hat. „Wir sind lieber länger bei den Patienten, als immer mehr dokumentieren zu müssen.“

Katheter ja, aber gezielter

Während die Politik über Strukturen und Vergütung diskutiert, verändert die Technik die Kardiologie. Zwei der drei Angiographieanlagen des Augusta-Krankenhauses sind nach rund 20 Jahren Einsatz erneuert worden. Allein auf den beiden Vorgängeranlagen wurden nach zusammen mehr als 50.000 Untersuchungen durchgeführt. Gleichzeitig muss längst nicht jeder Patient mit Verdacht auf eine koronare Herzerkrankung sofort ins Herzkatheterlabor. Bei Menschen mit eher niedriger Wahrscheinlichkeit für verengte Herzkranzgefäße kann ein Kardio-CT zunächst klären, ob eine relevante Verengung vorliegt. Die Untersuchung ist nicht invasiv und weniger aufwendig. Für Patienten mit typischen Beschwerden oder hohem Risikoprofil bleibt der Katheter unverzichtbar. Das CT ersetzt ihn also nicht, es sortiert besser vor. „Viele unnötige Katheteruntersuchungen können mit dem CT gespart werden“, sagt der Chefarzt.

Prof. Dr. med. Rolf Michael Klein mit seinem Team

Besonders deutlich wird der technische Sprung bei Herzrhythmusstörungen. Seit November 2025 setzt das Augusta-Krankenhaus bei Vorhofflimmern die Pulsed Field Ablation, kurz PFA, mit einem vollständig dreidimensional navigierten Katheter ein. Statt Herzgewebe mit Hitze oder Kälte zu veröden, nutzt das Verfahren kurze elektrische Impulse und soll umliegendes Gewebe stärker schonen.

Hierbei ist wichtig zu unterscheiden, um welche Art von Herzrhythmusstörungen es sich handelt. Es gibt das anfallsartige, sogenannte paroxysmale Vorhofflimmern und das persistierende Vorhofflimmern, das bestehen bleibt. Bei der ersten Form werden laut Mediziner liegen bei einer PFA die Erfolgschancen bei rund 95 Prozent. Beim persistierenden Vorhofflimmern liegen sie eher bei 70 bis 80 Prozent, häufig sei eine zweite Ablation nötig. Neu am Augusta ist ein Katheter, mit dem sich PFA und eine klassische Radiofrequenzablation in einem Eingriff kombinieren lassen.

Konzentration hat zwei Seiten

Die Krankenhausplanung setzt auf solche spezialisierten Strukturen. Innerhalb der Franziskus Kliniken Düsseldorf gibt es an mehreren Häusern eine internistische und chirurgische Basisversorgung, während komplexe Schwerpunkte gebündelt werden. Das Augusta-Krankenhaus konzentriert sich unter anderem auf Kardiologie und Gefäßmedizin. Klein hält das grundsätzlich für sinnvoll. Hohe Fallzahlen schaffen Erfahrung und für schwere Notfälle braucht es Teams, Technik und standardisierte Abläufe. Und auch Kapazitäten, um Krankenhausschließungen aufzufangen. Das Augusta-Krankenhaus hat seine Intensivkapazitäten um fünf Betten erhöht und befindet sich in der Zertifizierung zum Cardiac Arrest Center für Patienten nach einer Reanimation. Zugleich übernimmt das Haus nach der Schließung des St. Marien-Krankenhauses in Ratingen mehr Patienten aus dem Umland.

Für Düsseldorf sieht Klein die Versorgung weiterhin gut aufgestellt. Mit Sorge blickt er auf die nächste Reformrunde, denn aktuell erhalten die Krankenhäuser zwar 6,6 Milliarden Euro zusätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen für die Reformen, aber langfristig wollen sie nicht mehr ausgeben als an Einnahmen aus Beitragsgeldern der Versicherten und Arbeitgeber in den Kassen ist. „Ich habe natürlich Bedenken, dass medizinische Leistungen zukünftig immer schlechter vergütet werden“, gibt der Mediziner zu. Prof. Klein befürchtet, dass wirtschaftlicher Druck und Ambulantisierung weiter zunehmen und kleinere Häuser ohne hoch spezialisierte Leistungen noch stärker unter Druck geraten. Das kann effizienter sein und helfen Geld einzusparen. Es kann aber auch Reserven kosten. „Während der Corona-Pandemie war Deutschland froh über jedes verfügbare Bett“, erinnert der Chefarzt. Würde eine vergleichbare Krise auf eine deutlich ausgedünnte Krankenhauslandschaft treffen, ließen sich fehlende Kapazitäten nach Kleins Einschätzung nicht kurzfristig ersetzen.

Die Kardiologie zeigt damit ziemlich genau auf das Dilemma der Krankenhausreform: Moderne Medizin braucht nicht für jeden Eingriff ein Bett. Für den Moment, in dem es wirklich darauf ankommt, braucht sie aber weiterhin Menschen, Technik und Kapazitäten, die nicht erst dann aufgebaut werden, wenn das Herz in Not gerät.

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