Fake oder real? Zerrissenes FDP-Plakat in Düsseldorf sorgt für Rätsel

Unser Fotograf Bernd Obermann entdeckte auf der Aachener Straße in Düsseldorf ein heruntergerissenes Wahlplakat der FDP. Das Plakat zeigte ein fragmentiertes Bild von Christian Lindner. Von der ursprünglichen Botschaft sind nur noch die Wortfetzen „Schönre … ist… kein… Wirtsch… leist“ erkennbar. Auch mit viel Kreativität wird es schwer, daraus eine sinnvolle Aussage zu machen. Es liegt also Nahe, dass es sich dabei um kein echtes Wahlplakat der FDP handelt. Übrigens nicht das erste Mal in Düsseldorf. Beschädigte oder manipulierte Wahlplakate sind kein neues Phänomen. In der Vergangenheit kam es bereits mehrfach zu ähnlichen Vorfällen. So wurden beispielsweise in Düsseldorf gefälschte FDP-Plakate mit verfälschten Aussagen von Christian Lindner zum 9-Euro-Ticket entdeckt, die den Staatsschutz auf den Plan riefen. (Quelle: Ruhr Nachrichten)

Rechtliche Aspekte beschädigter Wahlplakate

Das Verunstalten von Wahllakaten in der heißen Phase ist immer wieder beliebt. Dabei sollte man es sich besser zweimal überlegen, ob man die Protagonisten auf einem Wahlplakat verunziert. Denn das Beschädigen oder Zerstören von Wahlplakaten stellt in Deutschland eine Straftat dar. Gemäß § 303 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) wird Sachbeschädigung mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Dies gilt unabhängig davon, ob das Plakat bemalt, zerrissen oder abgerissen wird. Selbst das Abhängen eines Plakats ohne Beschädigung kann als Diebstahl gewertet werden, was nach § 242 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.

Beschädigte Wahlplakate werfen natürlich Fragen nach den Motiven der Täter und den Auswirkungen auf den demokratischen Diskurs auf. Es bleibt zu hoffen, dass im aktuellen Wahlkampf der Fokus auf inhaltliche Auseinandersetzungen gelegt wird.

Foto: Bernd Obermann

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