Mit den ersten warmen Tagen im Jahr erwacht der grillende Mitbürger aus dem Winterschlaf. Mit Grill, Grillgut, Kind und Kegel zieht er dahin, wo andere Menschen frische Luft schnappen, joggen, an „Sport im Park“ teilnehmen, spazieren gehen oder sich sonnen. Ich wohne in der Nähe des Südparks, der anlässlich der Bundesgartenschau 1987 den dichtbesiedelten Stadtteilen Wersten und Oberbilk eine neue grüne Lunge schenken sollte – und das nach der BUGA gratis. Weiter heißt es auf der Webseite: „Damit ist die Stadt Düsseldorf ihrem damaligen Motto der Bundegartenschau „Der Garten für uns alle“ bis heute treu geblieben.“  

Luft ist für alle da
Einspruch, lieber Herr Oberbürgermeister Stephan Keller, denn das ist keineswegs so! Aus dem Garten für alle wird bei schönem Wetter eine Grillanlage für wenige. Ich wollte wissen, warum die Stadt sich nicht für die von ihr geschenkte grüne Lunge stark macht bzw. ob und wo ihr da vielleicht die Hände gebunden sind und stellte eine Presseanfrage. Die Antwort der Stadt: Laut Düsseldorfer Straßenordnung (DStO) sei Grillen nicht ausdrücklich verboten. Etwas weiter unten wird es dann interessanter: „Maßgebend ist aber auch das Landesimmissionsschutzgesetz. Darin ist festgelegt, dass Grillen generell zulässig ist, wenn es gelegentlich und zeitlich begrenzt passiert. Daher ist im Einzelfall immer zu prüfen, ob begleitend hierzu andere Tatbestände erfüllt sind, die entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung unerwünschter Nutzungen begründen, z. B. Geruchs- und Lärmbelästigung (LimSchG, DstO), störender Alkoholkonsum (DStO), Brandgefahr, Sachbeschädigung (z. B. Feuerstellen in der Grasnarbe von öfftl. Grünanlagen), Vermüllung.“

Damit wäre meiner Meinung eigentlich schon alles in trockenen Tüchern. Die Stadt hätte also eine Handhabe, denn das Grillgut riecht streng, die Grillschwaden wabern durch den Park und Müll gibt es auch genug, laute Musik auch. Tatsächlich patroulliert der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) täglich im Volksgarten. Sollte jemand beispielsweise unter einem Baum grillen, hat der OSD die Befugnis einen Platzwechsel anzuordnen oder den Weiterbetrieb zu untersagen. Leider werden die Aufnahme und Ahndung solcher Ordnungsdelikte statistisch nicht seitens der Stadt Düsseldorf erfasst. Da könnten Sie 2024 direkt nachbessern, lieber Herr Oberbürgermeister. 

Angst vor Feinstaubmessungen?
Sollte das noch nicht reichen, hätte ich ein weiteres Argument. Da ich der Stadtspitze zutraue, dass sie alle Bürgerinnen und Bürger gleich behandeln möchte, wären Feinstaubmessungen eine objektive Möglichkeit nachzuweisen, dass die Feinstaubbelastung an warmen und trockenen Sommertagen so hoch ist, dass die grüne Lunge droht, einem Krebsgeschwür Vorschub zu leisten. Mein Vorschlag: Eine definierte und für diesen Zweck ausgestattete Grillwiese. Denn mir liegt es fern, Bürger ohne Garten ihres Grillvergnügens zu berauben, aber eine große Fläche mit Müllcontainern, aus denen die Raben den Abfall nicht klauben und im Park verteilen können, wäre eine elegante Lösung – auch für das Stadtmarketing. Da nach Auskunft des Rathauses in diesem Jahr 400 Saisontonnen mit Deckel verteilt werden sollen, könnten wir doch im Südpark mit der neuen Grillwiese starten.

Das ist erst der Anfang der Grill-Saison im Frühsommer. Im Hochsommer sieht man die Bäume kaum noch, wenn die Sonne scheint und alle grillen. Foto: Susan Tuchel, ZOO:M

Warum gibt es bislang keine Untersuchungen zur Feinstaubbelastung durch Grillen in Parks?
Laut Auskunft der Stadt Düsseldorf gibt es zwei qualitative Studien, die im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie durchgeführt wurden. Ich zitiere: „Hier wurden mobile Feinstaub-Messungen an ausgewählten Freitag- und Samstagabenden im Sommerhalbjahr in einem öffentlichen Park und in einer Kleingartensiedlung in Dresden und Leipzig durchgeführt. Dabei trug eine Person einen Rucksack mit entsprechenden Messgräten und spazierte entlang einer zuvor festgelegten Route. Tatsächlich wurden dabei hohe Feinstaubbelastungen festgestellt. Diese waren aber örtlich und zeitlich sehr eng begrenzt.“

Dass sich die Stadt weiter unten im Antwortschreiben darauf zurückzieht, dass nur die Jahreswerte entscheidend seien und nicht die Höchstwerte an viel frequentierten Tagen, nutzt den Parkbesuchern herzlich wenig, auch den Kindern auf dem Wasserspielplatz. Am „Platz der Kinderrechte“ (!) sollten die Kleinen im Sommer auf ihren Klettergeräten nicht geräuchert werden. Auch viele Jogger und Spaziergänger beschweren sich über die rauchende Zumutung während der angeblich schönsten Jahreszeit. Müsste nicht den Bedürfnissen aller Rechnung getragen werden oder müssen die Erholungsuchenden sich weiterhin mit einer grünen Lunge abfinden, die gerade im Sommer keucht, hustet und mülligen Auswurf hinterlässt?

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